… denn am Ende zählt der Mensch.

… denn am Ende zählt der Mensch.

Übersicht SAPV Teams2025-01-27T17:10:23+01:00

Übersicht SAPV Teams in Mecklenburg-Vorpommern

Fragt man Menschen, wo sie ihre letzte Lebenszeit verbringen wollen, ist dies für die meisten das eigene Zuhause. Damit dies möglich ist, gibt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen. Sie dient als Ergänzung zur bestehenden Betreuung durch Hausarzt, Facharzt und ambulanten Pflegedienst. Auch schwer kranke Menschen, die in einer Einrichtung der Altenhilfe leben, haben Anspruch Leistungen der SAPV.

Die Teams, die die Leistungen des SAPV erbringen, werden oft Palliative-Care-Teams (PCT) genannt. Durch die Vernetzung aller beteiligten Hilfsangebote kann die weitere Versorgung des schwerkranken Menschen im häuslichen Umfeld intensiv gestützt und gefördert werden. Diese Rundum-Versorgung kann eine Krankenhauseinweisung verhindern und es den Menschen ermöglichen, dort in Frieden zu sterben, wo sie gelebt haben.

  • Bedarfsorientierte Hausbesuche
  • Enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Pflegediensten, Therapeuten und stationären Einrichtungen
  • Aufbau eines Versorgungsnetzes: Pflegedienst, Therapeuten, Psychoonkologen usw.
  • Erstellung eines individuellen Behandlungs- und Notfallplanes
  • Symptomlinderung (Schmerzen, Luftnot, Schwäche, Angst, Unruhe, Erbrechen)
  • Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr
  • Koordination der Betreuung mit allen an der Versorgung Beteiligten
  • Sicherstellung der notwendigen Arznei und Hilfsmittel
  • Zusammenarbeit mit zum Beispiel mit Seelsorge, Sozialarbeit und ambulanten Hospizdiensten

Information und Beratung von Patienten und deren Angehörigen

  • Unterstützung bei der Verfassung einer Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht
  • Unterstützung bei schwierigen Situationen in familiären und sozialen Bereichen

Die Leistung der SAPV wird von einem niedergelassenen Arzte oder Krankenhausarzt verordnet und muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. 

Anspruch auf eine SAPV haben Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung aufgrund einer weit fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung, wenn eine besonders aufwendige Versorgung vorliegt. Anhaltspunkte dafür sind:

  • ausgeprägte Symptome wie Schmerzen, Übelkeit, Luftnot vorliegen bzw. häufige Therapieanpassungen erfolgen müssen.
  • Inhalt und Aufwand die hausärztliche Versorgung übersteigt.
  • vermehrt Hausbesuche erforderlich werden.
  • vermeidbare Krankenhauseinweisungen im Notdienst drohen.
  • aufwendige Therapien wie Schmerzpumpen, parenterale Ernährung, Port- oder komplexe Wundversorgung 

Nur ein kleiner Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. 

Die Krankenkasse ist der Kostenträger. Der Patient muss für die SAPV keine Zuzahlung leisten, für Hilfsmittel und Medikamente, die im Rahmen der SAPV verordnet werden, fallen Zuzahlungen an.

Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, zumindest aber den Betrag, den auch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Privat versicherte Patienten sollten sich die Kostenübernahme vorher genehmigen lassen.

SAPV-Teams in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie links unter dem Link: SAPV in MV oder über Landkarte Hospizarbeit

Nach oben