Betroffene können sich im Hospiz selbst anmelden oder anmelden lassen. Es ist wichtig, dass der Betroffene selbst mit der Aufnahme einverstanden ist.
Nach einer vorherigen telefonischen Terminabsprache können Sie ein Hospiz auch besichtigen und Fragen stellen, damit Sie genügend Informationen haben, um eine Entscheidung treffen zu können. Für den kranken Menschen ist der Aufenthalt im stationären Hospiz komplett kostenfrei.
Hospize haben mit den Kranken- und Pflegekassen einen Versorgungsvertrag. Diese übernehmen den größten Teil der Kosten. 5 Prozent der Kosten muss ein Hospiz selbst durch Spenden und ehrenamtliche Mitarbeit aufbringen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung im Hospiz hat jeder Krankenversicherte mit einer Erkrankung,
- die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
- bei der Heilung ausgeschlossen ist.
- die fortschreitend verläuft.
- die eine Krankenhausbehandlung nicht erfordert.
- deren palliativpflegerischer und -medizinischer Aufwand hoch ist und deren Versorgung in der Häuslichkeit oder im Pflegeheim nicht ausreichend gewährleistet ist.
Um eine Kostenübernahme zu regeln, muss ein Antrag mit ärztlicher Stellungnahme auf Hospizversorgung bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Die Begründung des palliativmedizinischen Bedarfs muss daraus hervorgehen. Diesen Antrag können Sie direkt beim Hospiz stellen, aber auch die Krankenkasse oder ihr behandelnder Arzt kann ihnen behilflich sein und sie weitergehend informieren. Dort erhalten sie auch die notwendigen Formulare.